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BFH, 21.11.2006 - X E 6/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen Kostenansatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.09.2005 - III E 1/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X E 6/06
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin ist zulässig, da für ihre Einlegung kein Vertretungszwang gilt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92). - BGH, 08.12.1997 - II ZR 139/96
Einwendungen gegen den Kostenansatz
Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X E 6/06
Die Kostenschuldnerin wendet sich vielmehr gegen ihre in dem Nichtannahmebeschluss des Senats vom 19. Juni 2006 ausgesprochene Kostenpflicht, an die sowohl der Kostenbeamte als auch --wegen Rechtskraft der Entscheidung-- der Senat selbst gebunden sind (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 1997 II ZR 139/96, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 503). - VG Karlsruhe, 15.11.2006 - 10 K 1555/05
Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X E 6/06
Mit Beschluss vom 19. Juni 2006 X B 75/06 hat der angerufene Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Beschwerde der Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 22. März 2006 10 K 1555/05 E,Ki als unzulässig verworfen.